Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden, sowie Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet, wie beispielsweise den Vertragsabschluss über das Internet oder einer App.
1. Der Transponder wird nach Vertragsabschluss mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden zur weiteren Nutzung übergeben. Auf dem Transponder kann der Nutzer seine Zirkeldaten und Trainingsfortschritt beim Zirkel speichern, sowie ihn auch zum Verschließen der Schränke in der Umkleide nutzen.
2. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.
3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.
4. Die Auswahl Sauna berechtigt, soweit gewählt, zur Nutzung des Saunabereichs.
5. Nach Zugang der Kündigung in Textform wird die Beendigung der Mitgliedschaft fristgerecht wirksam.
1. Der wöchentliche Gesamtbetrag ist wöchentlich fällig.
2. Das einmalig zu zahlende Startpaket sowie die Kosten der Chipkarte werden bei Abschluss des Vertrages fällig.
3. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft um einen weiteren Monat zu den künftig aktuellen Konditionen. Nach Ablauf eines Vertragsjahres erhöht sich die Mitgliedschaft jeweils um 0,49 € pro Woche. Erstmals fällig nach zwölf Monaten monatlich kündbarer Mitgliedschaft.
4. Gerät der Kunde in Rahmen der vertraglich vereinbarten Laufzeit schuldhaft mehr als 6 Wochen in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
Die Mitgliedschaft kann – im gegenseitigen Einverständnis – bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt ausgesetzt werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt unberührt.
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
3. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.